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Datenschleuder Smartphone Viele heruntergeladene Smartphone-Programme senden ungeniert Adressbücher, Terminkalender und Standort an diverse Server 12.03.2012: Viele Smartphone-Apps greifen ungeniert auf Adressbuch, Terminkalender oder den aktuellen Aufenthaltsort zu und senden diese Infos an diverse Server im Internet. Der Anwender wird in den meisten Fällen nicht einmal darauf hingewiesen und hat kaum eine Chance, die Datensammelei zu unterbinden. Um das Problem zu lösen, müssten die App-Store-Betreiber aktiv werden und klare Vorgaben machen, fordert die Computerzeitschrift c't in ihrer Ausgabe 7/12. Im sozialen Netzwerk oder bei Messenger-Diensten mag es dem Anwender sinnvoll erscheinen, dass die App das eigene Adressbuch nach möglichen Kontakten scannt. "Sehr oft wird jedoch nicht klar, dass Twitter, Facebook und Co. diese Daten komplett auf ihre Server übertragen und dort speichern", erklärt c't-Redakteur Jürgen Schmidt. Ein Test von 500 iPhone-Apps zeigte, dass etwa jede fünfte App Funktionen zum Zugriff auf das Adressbuch enthielt. Viele Apps beinhalten außerdem Module großer Werbe-Netzwerke, die ebenfalls Daten an den Betreiber senden. Dazu gehören Nutzungsstatistiken ebenso wie Angaben des aktuellen Aufenthaltsortes. "Es besteht durchaus die Gefahr, dass diese Daten einer konkreten Person zuzuordnen sind", erläutert Jürgen Schmidt seine Datenschutzbedenken. Bei kleinen, kostenlosen Tools wie der Taschenlampen-App tritt man sogar mit mehreren Werbenetzen zugleich in Kontakt. Um zu unterbinden, dass hier Daten ungefragt abgegriffen werden, müssten die App-Store-Betreiber aktiv werden. "Die Stores sollten klare Spielregeln formulieren, die die Position des Anwenders stärken und Fehlverhalten der App-Anbieter streng sanktionieren", erläutert Schmidt. Jede App sollte mit klaren Worten die Zustimmung des Anwenders einholen, bevor sie Daten an externe Server überträgt. Deshalb Augen auf beim App-Download: Zugriffsrechte nicht ungesehen bestätigen! Bei unklaren Rechten einen Blick auf die Funktionen der App werfen und im Zweifelsfall den App-Entwickler kontaktieren. Quelle: Pressemitteilung Heise-Verlag vom 12.03.2012 |
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